
Demnächst die Meldung der elektronischen Aufzeichnungssysteme an das zuständige Finanzamt an.
Für vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme ist eine erste Mitteilung bis zum 31. Juli 2025 zu erledigen. Ab dem 30.06.2025 gilt die Meldepflicht auch für alle bereits im Einsatz befindlichen Kassen. Dazu zählt auch das Lexware Kassenmodul, sofern dieses genutzt wird.
In der FAQ Lexware premium – Kassenmodul: Meldepflicht von Kassensystemen ab dem 01.01.2025 erfahren Sie, was Anwender jetzt tun müssen.
In Kürze wird diese FAQ auch in allen Premium-Produkten im Bereich Kassenmodul ausgespielt, damit die Anwender informiert sind.