Lexware premium – Kassenmodul: Meldepflicht von Kassensystemen ab dem 01.01.2025

Demnächst die Meldung der elek­tro­ni­schen Aufzeich­nungs­sys­teme an das zustän­dige Finanzamt an.

Für vor dem 1. Juli 2025 ange­schaffte elek­tro­ni­sche Aufzeich­nungs­sys­teme ist eine erste Mittei­lung bis zum 31. Juli 2025 zu erle­digen. Ab dem 30.06.2025 gilt die Melde­pflicht auch für alle bereits im Einsatz befind­li­chen Kassen. Dazu zählt auch das Lexware Kassen­modul, sofern dieses genutzt wird.

In der FAQ Lexware premium – Kassenmodul: Meldepflicht von Kassensystemen ab dem 01.01.2025 erfahren Sie, was Anwender jetzt tun müssen.

In Kürze wird diese FAQ auch in allen Premium-Produkten im Bereich Kassen­modul ausge­spielt, damit die Anwender infor­miert sind.

Fit für die E-Rechnung

Unternehmen werden ab dem 1. Januar 2025 verpflichtet, im B2B-Bereich elektronische Rechnungen
auszustellen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist mit dem Wachstumschancengesetz geschaffen. Bis
zum 1. Januar 2028 gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsfristen. Doch wie sehen
diese aus und für wen gilt die E-Rechnungspflicht?


Mit Lexware sind Sie beim Thema E-Rechnung auf der sicheren Seite. Ihnen stehen dazu entweder
Desktop-Programme oder die Cloud-Lösung lexoffice zur Verfügung.

So können Sie beispielsweise mit Lexware financial office E-Rechnungen erstellen, versenden,
empfangen und verarbeiten. Weitere Lexware-Lösungen ermöglichen Ihnen je nach Einsatzgebiet
entweder die Erstellung und den Versand oder den Empfang und die Verarbeitung von elektronischen
Rechnungen.


Werden Sie jetzt aktiv und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne, welche Lösung die
richtige für Ihren Bedarf ist.