Wich­tige Änderungen im Zahlungs­ver­kehr ab Oktober 2025 (Verification of Payee)

Ab Oktober 2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die den Zahlungsverkehr betreffen. Besonders relevant sind diese Änderungen für Unternehmen und Selbstständige, die Überweisungen im SEPA-Raum durchführen oder empfangen. Im Mittelpunkt steht dabei der sogenannte IBAN-Abgleich mit dem Zahlungsempfänger (Verification of Payee).

Wenn Sie Lexware warenwirtschaft, handwerk, faktura+auftrag, lohn+gehalt oder buchhaltung nutzen, erfahren Sie in den FAQ von Lexware, welche Auswirkungen die neuen gesetzlichen SEPA-Vorschriften ab Oktober 2025 für Sie konkret haben und worauf Sie achten sollten.

Hier geht es zu den FAQ:
https://www.lexware.de/support/faq/faq-beitrag/000035908/

Drittanbieter Zugriff auf die Lexware Datenbank

Ab etwa Juni 2026 wird Lexware in zahlreichen Produkten eine Umstellung der bisher genutzten Datenbank auf PostgreSQL vornehmen – Grund sind Anpassungen zur Umsetzung von gestiegenen Anforderungen an die Cyber Sicherheit.

Den Lexware FAQ Beitrag mit weiteren Informationen finden Sie hier:
https://www.lexware.de/support/faq/faq-beitrag/000035913/

Was bedeutet das für Sie?

Sollten Sie Software oder Tools anderer Anbieter als Lexware mit Zugriff auf Ihre Datenbank einsetzen, müssen Sie diesen rechtzeitig VOR der Umstellung des Datenbanksystems kontaktieren, da hier eine tiefgreifende Anpassung / Neuentwicklung notwendig wird. Andernfalls können Sie diese Software nach der Umstellung durch Lexware nicht weiter nutzen.

Lexware premium – Kassenmodul: Meldepflicht von Kassensystemen ab dem 01.01.2025

Demnächst die Meldung der elek­tro­ni­schen Aufzeich­nungs­sys­teme an das zustän­dige Finanzamt an.

Für vor dem 1. Juli 2025 ange­schaffte elek­tro­ni­sche Aufzeich­nungs­sys­teme ist eine erste Mittei­lung bis zum 31. Juli 2025 zu erle­digen. Ab dem 30.06.2025 gilt die Melde­pflicht auch für alle bereits im Einsatz befind­li­chen Kassen. Dazu zählt auch das Lexware Kassen­modul, sofern dieses genutzt wird.

In der FAQ Lexware premium – Kassenmodul: Meldepflicht von Kassensystemen ab dem 01.01.2025 erfahren Sie, was Anwender jetzt tun müssen.

In Kürze wird diese FAQ auch in allen Premium-Produkten im Bereich Kassen­modul ausge­spielt, damit die Anwender infor­miert sind.

Kompatibilitätsprobleme mit VC Runtime C++ in der Version 14.44.35112 und Lexware-Pro/​Premium/​Plus-Programmen

Microsoft stellt derzeit ein Update für Microsoft Visual C++ 2015-2022 Redistributable (x86) in der Version 14.44.35112 bereit. Leider führt dieses Update zu Kompatibilitätsproblemen mit aktuellen Lexware-Programmen.

Um sicherzustellen, dass Lexware-Anwendungen weiterhin einwandfrei funktionieren, empfiehlt Lexware dringend, das Update vorerst nicht zu installieren, bis eine Lösung für das Problem bereitgestellt werden kann.

Wichtig: Verhindern Sie dass die aktuelle Version von ‚Microsoft Visual C++ 2015-2022 Redistributable (x86) – 14.44.35112‘ installiert wird.

  • Klären Sie mit Ihrem Admin, wie bei Ihnen die Updates generell installiert werden.
  • Deaktivieren Sie in den ‚Windows Updates‘ unter ‚Erweiterte Optionen – den Eintrag ‚Updates für andere Microsoft-Produkte erhalten‘.
  • Klicken Sie auf das blauhinterlegte Feld. Die Schalterstellung stellt sich auf ‚Aus‘.

Lexware premium – temporäre Deaktivierung der Funktionalität „Mehrere E-Rechnungen per Multiselektion als E-Mail versenden“

Mit dem April-Update 2025 wurde für Lexware premium die neue Funktion “Mehrere Rechnungen per Multiselektion als E-Mail versenden” ausgeliefert. Es wurde festgestellt, dass die Option „Absenderadresse als sichtbare Versenderadresse verwenden“ aus den E-Rechnungs-Einstellungen nicht einheitlich für alle Belege ange­wendet wird.

Daher wird diese Funktionalität vorüberge­hend wieder deaktiviert. Für das Juni Update 2025 ist geplant, die Multiselektion in den Premiumversionen wieder freizuschalten.

Fit für die E-Rechnung

Unternehmen werden ab dem 1. Januar 2025 verpflichtet, im B2B-Bereich elektronische Rechnungen
auszustellen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist mit dem Wachstumschancengesetz geschaffen. Bis
zum 1. Januar 2028 gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsfristen. Doch wie sehen
diese aus und für wen gilt die E-Rechnungspflicht?


Mit Lexware sind Sie beim Thema E-Rechnung auf der sicheren Seite. Ihnen stehen dazu entweder
Desktop-Programme oder die Cloud-Lösung lexoffice zur Verfügung.

So können Sie beispielsweise mit Lexware financial office E-Rechnungen erstellen, versenden,
empfangen und verarbeiten. Weitere Lexware-Lösungen ermöglichen Ihnen je nach Einsatzgebiet
entweder die Erstellung und den Versand oder den Empfang und die Verarbeitung von elektronischen
Rechnungen.


Werden Sie jetzt aktiv und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne, welche Lösung die
richtige für Ihren Bedarf ist.